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Vorstand/Beschluss/2013-022

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Thema: Ordnungsmaßnahme gegen Mitglied
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 27.02.2013
Status: Entwurf

Thema: Ordnungsmaßnahme gegen Mitglied

Der Vorstand möge beschließen: Gegen das Mitglied [Name dem Vorstand bekannt] wird eine Ordnungsmaßnahme verhängt. Art und Umfang der Ordnungsmaßnahme liegen im Ermessen des Landesvorstandes.

Vor Verhängung der Ordnungsmaßnahme wird dem Mitglied gemäß §6(3) der Landessatzung eine Anhörung gewährt.

Ergänzend zu den Ordnungsmaßnahmen gemäß §6(1) wird der Vorstand prüfen ob ergänzende Maßnahmen als angemessen betrachtet werden und ggfs. verhängen.

Begründung

Das Mitglied hat mglw. gegen Grundsätze und/oder Ordnung der Piratenpartei verstoßen. Kommt der Vorstand nach Prüfung des Sachverhaltes zu dem Schluss dass dies zutrifft, soll zur Wiederherstellung und Wahrung der innerparteilichen Ordnung eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden.


Anmerkung

Bitte hier rein oder weglassen! :-)

Abstimmung

Abstimmung: Vorstand/Beschluss/2013-022
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine