Vorstand/Beschluss/2013-022
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Thema: Ordnungsmaßnahme gegen Mitglied
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 27.02.2013
Status: angenommen
Thema: Ordnungsmaßnahme gegen Mitglied
Der Vorstand möge beschließen: Gegen das Mitglied [Name dem Vorstand bekannt] wird eine Ordnungsmaßnahme verhängt. Art und Umfang der Ordnungsmaßnahme liegen im Ermessen des Landesvorstandes.
Vor Verhängung der Ordnungsmaßnahme wird dem Mitglied gemäß §6(3) der Landessatzung eine Anhörung gewährt.
Ergänzend zu den Ordnungsmaßnahmen gemäß §6(1) wird der Vorstand prüfen ob ergänzende Maßnahmen als angemessen betrachtet werden und ggfs. verhängen.
Begründung
Das Mitglied hat mglw. gegen Grundsätze und/oder Ordnung der Piratenpartei verstoßen. Kommt der Vorstand nach Prüfung des Sachverhaltes zu dem Schluss dass dies zutrifft, soll zur Wiederherstellung und Wahrung der innerparteilichen Ordnung eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden.
Abstimmung
Gespräch über die zu verhängende Ordnungsmaßnahme und das Strafmaß, der LaVo hat sich dafür ausgsprochen zuerst über die Ordnungsmaßnahme Enthebung von einem Parteiamt abzustimmen. Anschließende Abstimmung, ob über weitere Ordnungsmaßnahmen abgestimmt werden soll. Es wurde zwischenzeitlich noch erfolglos versucht, dass entsprechende Mitglied zu erreichen.
Abstimmung: | Vorstand/Beschluss/2013-022 |
Dafür: | Clara, Veit, Nadine |
Dagegen: | Holger, Eik |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | Holger und Eik plädieren für einen Verweis |
Protokoll
siehe Vorstandssitzung vom 05.04.2013