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Vorstand/Beschluss/2016-020

360 Bytes hinzugefügt, 23:35, 4. Jun. 2016
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
== Rechtsmittelverfahren (Urteil und Beschluss zu: LSG-HE 2015-11-26) ==
Der Landesvorstand möge beschliessenbeschließen:
Gegen den Beschluss des Landesschiedsgerichtes Hessen vom 26.05.2016 (LSG-HE 2015-11-26) sowie das Urteil des Landesschiedsgerichtes Hessen vom 27.05.2016 (LSG-HE 2015-11-26), zugegangen jeweils am 28.05.2016, werden Rechtsmittel eingelegt.
== Anmerkung ==
Bitte hier rein oder weglassen! :Es tut mir sehr leid, dass ich nunmehr in der Sache und auch in der Anhörung zu meiner OM durch den LV nichts mehr hinzufügen kann. HIER gilt der gleiche -)von mir etwas sarkastisch und mit Absicht - kritisierte Sachverhalt. HIER kommt sogar noch erschwerend hinzu, dass der Antragsteller in Personalunion auch noch der Ausführende und natürlich der Nutznießer des Verfahrens sein möchte.
== Abstimmung ==
262
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