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Vorstand/Beschluss/B2021-041: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Landesvorstand möge beschließen:
 
Der Landesvorstand möge beschließen:
  
Die Rechnung Nr. [Nr.] vom [Datum] über [Betrag] an das Mitglied [T. B. - Name dem Vorstand bekannt] wird zurückgenommen.
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Die Rechnungen Nr. 19123105 für den Eigenanteil der Wahlplakate zur Landtagswahl 2019 in Höhe von 894,00 sowie die dazugehörige Korrektur-Rechnung 20081501, die unter der Bedingung, den ursprünglich geforderten Betrag auf anderem Wege auszugleichen, gestellt wurde, zu stornieren.
  
 
== Begründung ==
 
== Begründung ==
  
erfolgt mündlich
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Mit Beschluss [[Vorstand/Beschluss/B2020-044|B2020-044]] wurde die Stornierung der Rechnung bereits einmal beschlossen. Das ist entgegen der Aussage des damaligen Landesschatzmeisters bisher nicht geschehen. Dieser Beschluss soll daher wiederholt und anschließend zeitnah umgesetzt werden.
  
 
== Abstimmung ==
 
== Abstimmung ==

Version vom 25. Mai 2021, 12:52 Uhr

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Thema: Rücknahme einer Rechnung
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 24.05.2021
Status: Entwurf

Thema: Rücknahme einer Rechnung

Der Landesvorstand möge beschließen:

Die Rechnungen Nr. 19123105 für den Eigenanteil der Wahlplakate zur Landtagswahl 2019 in Höhe von 894,00 € sowie die dazugehörige Korrektur-Rechnung 20081501, die unter der Bedingung, den ursprünglich geforderten Betrag auf anderem Wege auszugleichen, gestellt wurde, zu stornieren.

Begründung

Mit Beschluss B2020-044 wurde die Stornierung der Rechnung bereits einmal beschlossen. Das ist entgegen der Aussage des damaligen Landesschatzmeisters bisher nicht geschehen. Dieser Beschluss soll daher wiederholt und anschließend zeitnah umgesetzt werden.

Abstimmung

Abstimmung: B2021-041
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: offen
Bemerkung: keine