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Vorstand/Beschluss/B2022-007

1 Byte hinzugefügt, 22:08, 17. Jul. 2022
Thema: Änderung Artikel 2 der Geschäftsordnung
Der Landesvorstand tagt in parteiöffentlichen Sitzungen und Arbeitstreffen. Klausurtagungen können mit einfacher Mehrheit des Landesvorstandes beschlossen werden.
Die turnusmäßigen Sitzungen erfolgen alle 8 12 Wochen, zu deren Vorbereitung 14 Tage zuvor ein Arbeitstreffen stattfinden soll. Weitere Sitzungen, Arbeitstreffen und Klausurtreffen erfolgen nach Erfordernis. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf 3 Tage verkürzt werden. Die Dringlichkeit ist mit der Einladung zu begründen. Sämtliche Termine werden über die Mailingliste sowie im Wiki des Landesverbandes bekannt gegeben. Bei Vorstandssitzungen ist der Einladung eine vorläufige Tagesordnung beizufügen. Diese kann durch Beschluss des Landesvorstandes in der Sitzung erweitert werden.
Die Tagungen können online durchgeführt werden. Wenn möglich erfolgt die Übertragung öffentlicher Tagungen in Echtzeit über ein Online-Medium (Streaming, Videokonferenz und/oder Sprachkonferenz). Die Protokollierung erfolgt öffentlich.
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