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Wahlen/Kommunalwahl 2019

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Kommunalwahl 2019

  • Kommunalwahlen
Termin: Mai/Juni 2019
  • Rechtliche Grundlagen:
http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg
Mandatszeitraum: 5 Jahre
Anzahl der Vertrater: variabel, hängt von Ortsgröße ab
Wahlzeit: an einem Sonn-/Feiertag zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober
Wählbarkeit: alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Wahlkreise: variabel
Einreichung der Wahlvorschläge:

**(1) Wahlvorschläge können von Parteien, von politischen Vereinigungen, von Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. **(2) Die Wahlvorschläge sind bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter einzureichen. **(3) Eine Partei, eine politische Vereinigung, eine Wählergruppe oder ein Einzelbewerber kann [...] nur einen Wahlvorschlag [...] einreichen **(4) Wahlkreisbezogene Wahlvorschläge derselben Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe gelten auf der Ebene des Wahlgebietes als verbunden.

Inhalt der Wahlvorschläge:

* bestimmte maximal Anzahl an Wahlvorschlägen

Unterstützungsunterschriften: variabel; 3 bis 20 bzw 3 bis 30

*(4) Die persönliche, überprüfbare Unterschrift der wahlberechtigten Personen ist bis 16 Uhr des 67. Tages vor der Wahl bei der Wahlbehörde zu leisten.

Also zwischen dem 25.12.2018 und 25.08.2018


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Interessant für gewählte Vertreter
Mustervordrucke
  • Adressen der Kreiswahlleiter:
http://www.wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/644559



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