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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2010-05-03

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AG Satzung | Satzungsarbeit | Protokolle & Treffen | Dokumente | Mustersatzungen


Arbeitssitzung der AG-Satzung 03.05.2010 20.00h

Teilnehmer

  1. Bastian
  2. Nixus_Minimax
  3. Uwe Abel
  4. Lars
  5. 701
  6. Uk (Gast)
  7. Christoph B. (Gast)
  8. RicoB CB (Gasthörer)
  9. Kola Colman (TF/ Gast)
  10. .ike (Gast)
  11. baddaddie (Gast)
  12. FireFox (Gast)

Tagesordnung

TOP 1 Formalia

  • Begrüssung durch Uwe um 20.21 Uhr
  • Das Protokoll wird gemeinsam erstellt.

TOP 2 Arbeitsweise der AG

  • Arbeit am bestehenden Satzungsentwurf "Vorschlag 4" zur Landessatzung (aus Vorschlag 2 & 3 von Nr 75:in spe)
  • Konsente §§ werden in den "Entwurf Satzungs-AG" eingestellt.
  • Abarbeitung "Hausaufgabe" §§ 1-10

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Der Landesverband Brandenburg (PIRATEN Brandenburg) der Piratenpartei Deutschland Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Brandenburg (PIRATEN Brandenburg), im Folgenden Landesverband Brandenburg genannt, ist ein Landesverband der Piratenpartei Deutschland. (2) Die vorliegende Satzung regelt die Zusammenarbeit der Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg. Bei abweichenden gegensätzlichen Regelungen zwischen der Bundes- und der Landessatzung hat die Bundessatzung Vorrang. (3) Der Sitz des Landesverbandes ist Potsdam. Dort befindet sich auch die Landesgeschäftsstelle. (4) Das Tätigkeitsgebiet des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ist das Bundesland Brandenburg.

  • beschlossen bei 1 Enthaltung.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Landesverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben.

(2) Gegen die Aufnahme eines Mitgliedes in den Landesverband Brandenburg kann der Landesverband sowie der Aufnahme in eine nachfolgende Gliederung begründet widersprechen, mit der Wirkung, dass der Antragsteller nicht oder nur mit Auflagen Mitglied im Landesverband Brandenburg wird.

(3) Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Widerspruch einlegen, die abschließend entscheidet.

(4) Im Übrigen gelten die §§ 2, 3 und 5 der Bundessatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  • Insbesondere §2(2) bedarf noch einer Überlegungsphase. Ansonsten gilt §2 als annehmbar.

§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die grundlegenden Rechte und Pflichten sind in der Bundessatzung geregelt.

(2) Jedes Mitglied der entsprechenden Gliederung hat auf dem Landesparteitag das Recht der freien Rede. Die Redezeit kann vom Versammlungsleiter aus sachlichem Grund begrenzt werden.

(2) Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag, den Mitgliederversammlungen der Gliederungen und den Vorstandssitzungen der Gliederungen das Recht der freien Rede. Die Bemessung der Redezeit wird durch die Geschäftsordnung der betreffenden Versammlung geregelt.

(3) Jedes Mitglied der entsprechenden Gliederung hat das Recht, Anträge einzubringen und diese zur Abstimmung stellen zu lassen. Das Antragsrecht kann durch oder aufgrund dieser Satzung eingeschränkt werden. (4) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand sind.

  • konsent


§ 4 Frei

§ 5 Gliederung des Landesverbandes

1) Der Landesverband gliedert sich in Gebiets- oder Kreis- bzw. Stadtverbände sowie als weitere Untergliederung in Orts- bzw. Stadtteilverbände.

(2) Die Grenzen der Untergliederungen des Landesverbandes sind deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Kreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Stadtteile. Die Grenzen der Gebietsverbände sind deckungsgleich mit denen von aneinandergrenzenden und/oder zusammenhängenden Gebietskörperschaften.

(3) In kreisfreien Städten können Gliederungen zwischen Orts- und Landesverband die Bezeichnung Stadtverband führen; andernfalls führen sie ebenfalls die Bezeichnung Kreisverband. Die Regelungen über Kreisverbände gelten auch für Stadtverbände. Die unteren Gliederungen können ihre Bezeichnungen frei wählen, sofern diese Bezeichnungen nicht den mittleren Gliederungen vorbehalten sind oder die Bezeichnung den Interessen dessen Landesverbandes zuwiderläuft.

(4) Organe der Gliederungen sind die Mitgliederversammlung und der aus mindestens drei Mitgliedern bestehende Vorstand; darunter mindestens ein/e Schatzmeister/in.

(5) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Untergliederungen des Landesverbandes regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzung. Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes wählt auf die Dauer von einem Jahr ein Mitglied für den Piraten Kreis Rat*' **.

  • konsent

Merkzettel für die nächste Sitzung:

  • AGs werden in einem anderen Abschnitt eingegliedert:
  • "Auf Landes und Kreisebene können Arbeitsgemeinschaften (AG) gebildet werden. Sie werden vom Landesparteitag anerkannt. Das Nähere regelt ein Statut. Die Arbeitsgemeinschaften regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzung bzw. Geschäftsordnung."
  • 3.4. Die Höhe und die Fälligkeit wird durch die Beitragsordnung geregelt.

TOP 3 Verschiedenes

evtl. Auskunftsrecht gegenüber Vorstand (konkrete Regelung; Behandlung von Interna..)

TOP 4 Nächster Termin

Voraussichtlich 20.05.2010 20.00h (wird im Umlauf geregelt).

Schluss der Sitzung um 00.47 Uhr (04.05.2010).