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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2010-05-20

Aus PiratenWiki
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AG Satzung | Satzungsarbeit | Protokolle & Treffen | Dokumente | Mustersatzungen


Ort & Uhrzeit

Teilnehmer

  1. Bastian
  2. Lars
  3. Uwe (nur per Pad)
  4. 701
  5. Nixus Minimax

Gäste

  1. uk
  2. Kola Colman ab 20.34
  3. Florian (UM) ab 20:50 Uhr

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung; freies Gespräch über Bingen sowie Gott und die Welt

  • Lars eröffnet um 20.30h die Sitzung.

TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters und Eröffnung der Sitzung durch diesen

  • Lars übernimmt die Versammlungsleitung.
keine Einwände.
  • Das Protokoll wird gemeinsam geführt. :-)

TOP 3 Geschäftsordnungsbeschluss der AG-Satzung für die AG-Satzung

  • Die AG berät darüber, ob sie sich die folgenden Regelungen als Geschäftsordnung gibt.
§ 1 Versammlungsleitung

Es wird auf Zuruf ein Versammlungsleiter gewählt. Der Versammlungsleiter leitet die Sitzung.

§ 2 Umfang der Redezeit von AG- Mitgliedern und Gästen

(1) Die Redezeit kann vom Versammlungsleiter aufgrund der Tagesordnung oder aus sonstigen sachlichen Gründen begrenzt werden.

(2) Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können das Wort ergreifen; möglichst ohne, dass eine Unterbrechung eines anderen Redners erforderlich wird.

(3) Gäste können sich zu Wort melden. Die Wortmeldung erfolgt in der Weise, dass der Gast verbal oder durch Texteingabe im Pad sinngemäß äußert: "ich möchte mich zu Wort melden". Daraufhin fragt der Versammlungsleiter nach, welcher Art die Wortmeldung ist. Die Wortmeldung kann folgender Art sein:
a) ich möchte mich kurz zur Sache äußern oder eine Frage stellen,
b) ich möchte weiter ausholen,
c) ich möchte eine Unterbrechung beantragen, um etwas fern der Tagesordnung zu besprechen.

Der Versammlungsleiter entscheidet, anhand der Tagesordnung und nach Maßgabe von zur Verfügung stehender Zeit, organisatorischer Zweckmäßigkeit und sonstigen sachlichen Gründen, ob er die Wortmeldung zulässt. Wortmeldungen zu Abs 3 lit a) sind grundsätzlich zuzulassen.

(4) Der Versammlungsleiter kann Redner zur Ordnung rufen und ihnen insbesondere das Wort entziehen. AG-Mitglieder können beantragen, dass einem Redner das Wort entzogen wird, indem sie "Ende" ins Pad eingeben.

§ 3 Unterbrechungen

Der Versammlungsleiter unterbricht die Sitzung, wenn die AG-Mitglieder dies verlangen; dabei legt er einen Zeitpunkt fest, an dem die Sitzung fortgesetzt wird. Unterbrechungsgründe sind die Besprechung TO-ferner Sachverhalte oder Pausen.


  • Die anwesenden Mitglieder der AG beschließen die GO mit folgendem Ergebnis: einstimmig dafür.


TOP 4 Sinn oder Unsinn der vorgeschlagenen Abs 2 und 3 des § 2 Satzungsentwurf

  • §2 SE
(2) Gegen die Aufnahme eines Mitgliedes kann der Landesverband sowie der Aufnahme in eine nachfolgende Gliederung begründet widersprechen, mit der Wirkung, dass der Antragsteller nicht oder nur mit Auflagen Mitglied im Landesverband wird.
  • Es wird versucht, eine Alternativlösung zu finden, da gegen die vorgeschlagene Regelung rechtliche Bedenken bestehen.
(3) Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Widerspruch einlegen, die abschließend entscheidet.
Vorschlag:
...der betroffenen Gliederung Widerspruch einlegen. Es besteht die Möglichkeit der Berufung bei Mitgliederversammlung des Landesverbandes, die abschließend entscheidet.
  • Entscheidung auf der nächsten Sitzung

TOP 5 Behandlung §§ 6-8 Entwurf 4 und 5

  • §6 Ordnungsmaßnahmen
(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.
(2) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.
(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Landesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Landesvorstand bei dem nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten.
  • 3 dafür; 1 dagegen: beschlossen
(4) Die Satzungen der Gliederungen unterhalb des Landesverbandes können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen.
(5) In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Landesvorstand der Partei ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Landesschiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
(6) Der Landesvorstand ist zu Ordnungsmaßnahmen gegenüber Gebietsverbänden nach § 6 Abs 6 der Bundessatzung in der auf der Gründungsversammlung am 10.September 2006 in Berlin beschlossenen, auf dem Bundesparteitag vom 04. - 05. Juli 2009 in Hamburg geänderten Fassung befugt; § 6 Abs 7 der Bundessatzung in der im ersten Halbsatz genannten Fassung findet entsprechende Anwendung.
  • in (6) evtl. Bezug streichen
  • weitgehend konsent; Feinarbeit auf der nächsten Sitzung

  • §7 Organe des Landesverbandes
(1) Organe des Landesverbandes sind der Landesparteitag, der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht und die Gründungsversammlung .
(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 3. Oktober 2008.
(2) Die Annahme und Ausübung mehrerer Parteiämter ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Mitgliederversammlung der jeweils zuständigen Gliederung und/oder Untergliederung, in der für ein weiteres Amt kandidiert wird, dies für den konkreten Einzelfall beschließt.
  • rausstreichen der Gründungsversammlung 2 Stimmen dafür, 1 Enthaltung, 1 dagegen: angenommen

  • § 8 Landesparteitag
(1) Der Landesparteitag ist das oberste Organ des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei. Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung der Mitglieder der Piratenpartei des Landesverbandes Brandenburg.
(2) Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses, auf Antrag von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes oder von drei Kreisverbänden bzw. Gebietsverbänden auf Kreisebene im Sinne des §5 (2).
(3) Die Einberufung eines ordentlichen Parteitages im Sinne des § 9 Abs 1 soll spätestens 2 Wochen vor der Einberufung auf der Webseite des Landesverbandes piratenbrandenburg.de angekündigt werden. Unterbleibt diese Ankündigung, so ist dies unbeachtlich.
  • Abs.3 bleibt unter Vorbehalt, Entscheidung auf der nächsten Sitzung.
(4) Der Landesparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung.
  • Ansonsten konsent.

TOP 6 Vorstellung des Konzeptes Basispiraten durch 701

  • Brainstroming: Vorstellung des Projektes durch 701
Die Formulierung bedarf noch einer Überarbeitung, allerdings sind die wesentlichen Elemente des Konzeptes besprochen worden.
Der Basisrat soll durch die Präsenz im Landesvorstand
  • a) Die Entscheidungsfindung vor Beschlüssen transportieren,
  • b) Den Mitgliedern direkten Zugriff zu den Vorstandssitzungen gewährleisten,
  • c) Die Kommunikation zwischen Basis und Vorstand gewährleisten.
  • Der Vertreter des Basisrates im LaVo hat außerdem ein Rede- Antrags- und Stimmrecht, welches nicht beschränkt werden kann.
  • offene Fragen:
Mitglieder des Basisrates sollen Mitglieder der Vorstände der Gliederungen und des Landesverbandes werden
-soll Informationen von anderen Vorstandsmitgl vorab bekommen(?)
konkretes Auskunftsrecht?
Basispirat ist verpflichtet Bericht an einz. Mitglieder (=Basis) zu erstatten
  • Zu regeln wäre auch ein Recht auf Auskunft des Mitgliedes an den Vorstand.


TOP 7 Umreißen des möglichen Abschnittes Landes-Arbeitsgemeinschaften in der Satzung durch Bastian

  • wird vertagt.

TOP 8 Bestimmung des Termins der nächsten virtuellen Zusammenkunft; TO-Vorschläge zur nächsten Zusammenkunft

  • Nächste Sitzung Do. 27.05.2010 20:00h.

TOP 9 Schließen der Sitzung

  • Die Sitzung wurde um 23:52 geschlossen.