Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-02-23
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Sitzung der AG Satzung am Mittwoch, dem 23.02.2010, 21:00
Teilnehmer:
Gäste:
Vorschlag Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung
- Lars eröffnet die Sitzung um 21.19 h
TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters
Lars übernimmt die VL.
- Das Protokoll wird gemeinsam geführt.
TOP 3 AG-Mitglieder & AG-Geschäftsordnung
- Inaktive Mitglieder erhalten den Status inaktiv, um aktive Mitarbeit wird gebeten.
- Es besteht keine Notwendigkeit, die GO v. 20.05.2010 zu ändern.
- Zur einer der nächsten Sitzungen wird zur Neuwahl der Koordinatoren eingeladen.
TOP 4 Satzung für Regionalverbände
- Eigentlich eine normale Kreissatzung, aber die Aufspaltung muss bedacht werden.
- Vorschlag:
- Aufspaltung des Regionalverbandes
- 1. Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände auszuspalten. Dies erfolgt durch Beschluss des Regionalparteitages mit einfacher Mehrheit auf einer hierzu gesondert einberufenen Sitzung des Regionalparteitages.
- Erledigung der Vorstandsämter
- 2. Der Regionalparteitag nimmt die Tätigkeitsberichte des Vorstandes entgegen und entscheidet auf Antrag der Rechnungsprüfer über dessen Entlastung. Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.
- 3. Scheitern der Aufspaltung
- Können die so aufgespalteten Kreisverbände auf dem laufenden Regionalparteitag ihren jeweiligen Vorstand und die jeweiligen Kassenprüfer nicht wählen, so gilt die Aufspaltung als gescheitert und alle vorläufigen Folgen aus Ziffer 1 und 2 werden revidiert. Ansonsten gilt die Aufspaltung als erfolgreich. Die Mitgliedschaft im Regionalverband endet mit Ende der Mitgliederversammlung des Regionalverbandes und wird mit allen Rechten und Pflichten in die Mitgliedschaft in den jeweiligen Kreisverband überführt.
- 4. Abwicklung
- Der Regionalverband wählt vor seiner Auflösung ein mindestens dreiköpfiges Abwicklungsgremien, das die Geschäfte des Regionalverbandes abwickelt und das Vermögen verteilt. Die Tätigkeit des Abwicklungsgremiums endet mit der Annahme des endgültigen Abwicklungsberichtes, der bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu erstellen ist. Ist das Abwicklungsgremium nicht in der Lage, den Regionalverband abzuwickeln, übernimmt dies der Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.
- 4.1. Folgen für die Finanzmittel
- Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Teilung der Finanzmittel - sie erfolgt anstelle der regulären Kassenübergabe. Die zum Zeitpunkt der Aufspaltung vorhandenen Guthaben und Verpflichtungen sind wie folgt zu teilen:
- Jeder Kreisverband erhält zunächst 15% des Guthabens/der Verpflichtungen. Der restliche Teil wird nach dem Pro-Kopf Schlüssel verteilt.
- Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
- 4.2. Folgen für die Sachmittel
- Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Teilung der Sachmittel zum Stichtag 31.12. des laufenden Jahres. Sie werden bis zur Aufteilung vom Abwicklungsgremium verwaltet und von diesem in möglichst gleichwertige Chargen aufgeteilt. Bei Bruchteilsunterschieden oder nicht teilbaren Sachmitteln entscheidet das Los.
- Auf eine wertmäßige Gleichbehandlung der Kreisverbände ist zu achten. Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen, fällt das Sachmittel dem Landesverband zu, der es im Namen der Kreisverbände treuhänderisch verwaltet.
- Verfügungen über das Sachmittel über den Treuhandauftrag hinaus (z.B. der Verkauf) sind mit 2/3 der Stimmen der Kreisverbände zu beschließen. In Falle, dass sich die Kreisverbände nicht einigen können _und_ die Verwaltung des Sachmittels wirtschaftlich nicht vertretbare Kosten verursacht, entscheidet der Landesvorstand.
- 5. Salvatorische Klausel
- wie üblich
- Über diesen Entwurf denkt die AG bis zur nächsten Sitzung nach.
TOP 4.1. Fahrplan Regionalverbände
- Fahrplan zur Gründung von Regionalverbänden
- Kandidaten
- CB, EE,SPN,OSL
- LDS,LOS,FFO
- Bastian erstellt eine Karte nach den Bedürfnissen gemäß der Wahlkreise (Land/Bund). Hilfe sehr willkommen.
TOP 5 Verschiedenes
- Merkzettel anlegen
- Wird intern angelegt. http://satzung.piratenpad.de/merkzettel
- Bestehen Mitteilungspflichten? ( § 6 III PartG nicht einschlägig)
- grds. nur für den Bund.
TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung
- Die nächste Sitzung findet am 16.03.2011 um 21.00Uhr statt.
- Die Sitzung wurde um 23.18 Uhr geschlossen.