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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 010

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA010
Einreichungsdatum 14 Mai 2015 18:41:22 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Andreas390

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Flächendeckende Organisation im Landesverband durch virtuelle Kreisverbände.
Letzte Änderung 04.06.2015
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Virtueller Kreisverband (vKV)

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Landessatzung wird durch einen neu einzufügenden § 5 (6) wie folgt ergänzt:

1Mitglieder, welche in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wohnen, für die nach Auflösung der Untergliederung kein Stadt, Kreis oder Regionalverband mehr existiert, können sich in einem Virtuellen Kreisverband (vKV) organisieren. Das Gebiet des vKV entspricht dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

2Ein vKV ist keine Gliederung im Sinne des Parteiengesetzes. Die Geschäfte für das betreffende Gebiet werden formal weiterhin vom Landesvorstand geführt.

3Die Bildung eines vKV erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung der im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfassten Mitglieder. Die Mitglieder bekunden auf der Mitgliederversammlung per Mehrheitsentscheid, einen vKV gründen zu wollen, und können Piraten für folgende Beauftragungen wählen:

- Orgapirat des vKV, verantwortlich für die Organisation innerhalb des vKV

- Pressepirat des vKV, verantwortlich für die Kontakte zur örtlichen Presse

- Verwaltungspirat des vKV, verantwortlich für die Betreuung der Mitglieder (Recht auf Einblick in die Mitgliedsdaten des vKV) und Beantragung der Gelder beim Landesverband.

Ein Pirat kann dabei bis zu zwei der vorgenannten Beauftragungen auf sich vereinigen.

4Die von der Mitgliederversammlung bestimmten Piraten werden vom Landesvorstand entsprechend der Wahl beauftragt. Sie nehmen diese Funktion so lange wahr, bis der Landesvorstand die Beauftragung widerruft, sie die Beauftragung zurückgeben, die Mitglieder des vKV einen anderen Piraten wählen oder ein tatsächlicher Kreisverband gegründet wird.

Antragsbegründung

Virtuelle Kreisverbände sind bereits in der Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz normiert ($ 4.4a) - https://wiki.piratenpartei.de/RP:Satzung#.C2.A74.4a_.5BVirtuelle_Kreisverb.C3.A4nde_.28vKV.29.5D

Der Antrag wurde sinngemäß von einem Satzungsänderungsantrag für den nächsten Landesparteitag in Hessen raubmordkopiert - https://wiki.piratenpartei.de/HE:Landesparteitage/2015.1/S%C3%84A

Für die Annahme des Antrages spricht, dass die Beauftragten basisdemokratisch vom jeweiligen Gebiet gewählt werden. Die Arbeit kann vor Ort gemacht werden, Formalfoo und Kosten vor Ort entfallen. KV-lose Gebiete können etwas selbstständiger und mit entsprechender Beauftragungsberechtigung arbeiten, wenn sie dieses Konstrukt in Anspruch nehmen. Der Landesvorstand hat trotzdem jederzeit die Möglichkeit einzugreifen, falls etwas schief läuft.

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Jeannette
  2. mtaege
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Asterix
  2. neythomas
  3. Agnitio
  4. Nerd
  5. Holger_DOS: Der wichtigste Unterschied zu Hessen oder RP ist (siehe Links in der Begründung), daß dort die vKV als Vorläufer realer KV gedacht sind ("noch keine"), hier jedoch als Nachläufer ("für die nach Auflösung der Untergliederung kein Stadt, Kreis oder Regionalverband mehr existiert"). Da sehe ich die Zusammenfassung mehrere KV eher als Alternative zu handlungsunfähigen KV - SA 004 bzw. SA 008
  6. Tojol (Diskussion) 10:51, 4. Jun. 2015 (CEST)
  7. Petrus (Diskussion) 11:02, 4. Jun. 2015 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise wird der Landesvorstand mittelfristig die Mehrheit aller Mitglieder kontrollieren. Gut ausgedacht. Geldhahn zu, keine Aktivitäten. Vielleicht auch noch die Zugänge kontrollieren, das wäre ja perfekt. Am Beispiel Prig/Neur. sieht man ja wie solche Maßnahmen zu einem totalen Stillstand führen. Zum Schluß bleibt nur der Landesvorstand übrig und eine kleine Helfertruppe. Dann sind alle glücklich!

Der einzige sinnvolle Weg wäre benachbarte Verbände zusammen zu führen.

Für den vorliegenden Antrag gilt ebenfalls, gut für den Landesvorstand, schlecht für die Piratenpartei.

Es scheint immer sinnloser am Parteitag teilzunehmen, ich glaube zu wissen wohin die Reise geht.


neythomas

Ich wage zu bezweifeln, dass wenn eine Gliederung an dem Punkt angelangt ist, dass sie aufgelöst wird bzw. sich auflöst, auch nicht mehr genug aktive vorhanden sind um einen vKV aktiv zu halten. Dann lasst uns lieber über größere Regionalverbände nachdenken, die ggf. vom Landesverband technisch, organisatorisch und ggf. finanziell stärker unterstützt werden, um neue Strukturen aufzubauen. --Neythomas (Diskussion) 11:23, 24. Mai 2015 (CEST)

Antwort Andreas zu Diskussionsbeitrag neythomas

Die Möglichkeit zur Bildung größerer Regionalverbände wird durch die Annahme des Antrages nicht ausgeschlossen. Sie besteht im Rahmen des § 28 der Landessatzung bereits jetzt und soll durch den neu einzufügenden § 28a (Anträge 004 bzw. 008) erweitert werden. Mit Annahme auch des vorliegenden Antrages besteht die Möglichkeit, im konkreten Einzelfall besser schauen zu können wie auf die Gegebenheiten vor Ort zu reagieren ist. Dies kann die Bildung eines größeren Regionalverbandes sein oder aber auch die Bildung einer virtuellen Gliederung. Was im Einzelfall die beste Lösung ist, sollen die Mitglieder dann entscheiden. Ich will mit dem Antrag für die Mitglieder nur eine bessere Vorausetzung als bisher schaffen, um überhaupt entscheiden zu können.

Argument 2

Agnitio schreibt:

Wenn die Fähigkeit vorhanden ist eine "virtuelle" Gliederung zu gründen, ist auch die Fähigkeit vorhanden eine reale Gliederung zu gründen.

Also was soll das?

Schön, wenn einfache Fragen auch einfache Antworten finden: Der "virtuelle" Kreis/Regionalverband verfügt über keine größere Bedeutung als eine lockere Gesprächsrunde auf mumble. Ansonsten hat der Landesvorstand das Sagen.

Der Sinn dieses Antrags wird deutlich, wenn man ihn als Einstieg sieht. Am Ende einer kontinuierlichen Rückwärtsentwicklung steht ein Landesvorstand mit ein paar Kumpels der einige verstreute Mitglieder kontrolliert, ansonsten werden Umlaufbeschlüsse veröffentlicht.

  • Ich stimme dir zu, Agnitio, wobei ich mich zum Sinn des Antrags, bzw. der Intention d. Antragstellers enthalten möchte. Zumindest hat es den Anschein dass Du richtig liegen könntest. Nerd (Diskussion)

Argument 3

Für mich ist keine Notwendigkeit einer zusätzlichen, jedoch entscheidungsunfähigen, Instanz neben Crews etc. und "echten" Kreis-/Regionalverbänden erkenntlich. Dieses Konstrukt schafft Strukturen, die "ordentlichen", d.h. legitimierten und legitimierenden Organisationseinheit entgegensteht und aufgrund des Beharrungsvermögens verwaltungstechnischen Unsinns schwer wieder zu beseitigen sind. Deswegen: dagegen. Tojol (Diskussion) 10:51, 4. Jun. 2015 (CEST)

Argumment 4

Warum ich mich für den Antrag aussprechen werde! 1. Das System ist Analog zu den Gebietsbeauftragten in Berlin. Dort werden auch regelmäßig Gebietsversammlung durchgeführt, wo dann Gebietsbeauftragte gewählt werden. Diese verwalten dann das Budget oder sind Presseverantwortliche und sind Bindeglied zwischer der Basis und dem Lavo.. 2. Wir haben etliche Handlungsunfähige Gliederungen und mit denen müssen wir umgehen, sprich wiederbeleben! Dazu kann, gerade weil es eben von Unten nach Oben geht, betragen diese Mittelfristig wieder zubeleben! Und vorallem spart es Leute für die Verwaltung ein, die dann besser die Kommunalpiraten unterstützen. Derzeit binden wir unnötig viele von uns in Vorständen, die dann Verwaltungsfoo machen müssen 3. im Zuge der Kreisgebietsreform ist es auch ein Instrument, damit wir uns neu finden! Selbst bei Fusionen mit anderen Gliederungen, kann dann eine Stadt oder ein LK bei RVs, sich virtuellisieren. Da wir noch nicht abschätzen können, wie sich die Strukturen entwickeln nach der Kreisgebietsreform. 4. Es eröffnet die Option, dass man Gliederungen virtualisieren kann! Zwingt aber keine dazu! Wenn die Basis der Gliederung entscheidet, dass sie nicht virtualisieren will, dann passiert es auch nicht!

Alles in allem, schon eine Sinnvolle Ergänzung und vorallem anders als vermutet, aber nicht Top/Down.. Sondern das Gegenteil! mtaege