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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 018

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA018
Einreichungsdatum 4 Februar 2016 14:59:50 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Uk

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Änderung des § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Letzte Änderung 27.02.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Änderung des § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, den § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder Abs. 4 der Landessatzung zu ändern.


ALT: (4) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand sind.

NEU: (4) Die Stimmberechtigung der Mitglieder wird in der Bundessatzung geregelt.

Antragsbegründung

Wer stimmberechtigt ist, das regelt die Bundessatzung genauer:

Bundessatzung § 4 - Rechte und Pflichten der Piraten

(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.

Der Absatz könnte deshalb komplett aus der Landessatzung entfernt werden. Leider gibt es aber zwei Querverweise in der Landessatzung, die auf genau diese Stimmberechtigung verweisen; deshalb sollte ein geänderter Absatz bestehen bleiben. Den Inhalt der Bundessatzung in die Landessatzung zu übernehmen, finde ich keine Lösung, weil im Zweifel eh die Bundessatzung gilt.

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Holger-DOS (dem geänderten Antrag)
  2. Thomas Bennühr
  3. ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Der Antrag schränkt das Stimmrecht weiter ein als die Bundessatzung.
Gibt es einen Grund für diese weitergehende Einschränkung?
Im Zweifel werden sich Piraten dann auf die Bundessatzung beziehen, die die Landessatzung in diesem Fall außer Kraft setzt. Holger-DOS

  • Es liegt mir fern, hier eine Einschränkung einzubauen. Nach Überlegung erscheint es mir besser, gleich auf die Bundessatzung zu verweisen. Antrag dahingehend geändert. --uk 13:30, 5. Feb. 2016 (CET)

Argument 1

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Argument 2

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