Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 018
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA018 |
Einreichungsdatum | 4 Februar 2016 14:59:50 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | Änderung des § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder |
Letzte Änderung | 27.02.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Änderung des § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, den § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder Abs. 4 der Landessatzung zu ändern.
NEU: (4) Die Stimmberechtigung der Mitglieder wird in der Bundessatzung geregelt. Antragsbegründung Wer stimmberechtigt ist, das regelt die Bundessatzung genauer: Bundessatzung § 4 - Rechte und Pflichten der Piraten (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden. Der Absatz könnte deshalb komplett aus der Landessatzung entfernt werden. Leider gibt es aber zwei Querverweise in der Landessatzung, die auf genau diese Stimmberechtigung verweisen; deshalb sollte ein geänderter Absatz bestehen bleiben. Den Inhalt der Bundessatzung in die Landessatzung zu übernehmen, finde ich keine Lösung, weil im Zweifel eh die Bundessatzung gilt. Piratenpad
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Holger-DOS (dem geänderten Antrag)
- Thomas Bennühr
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Der Antrag schränkt das Stimmrecht weiter ein als die Bundessatzung.
Gibt es einen Grund für diese weitergehende Einschränkung?
Im Zweifel werden sich Piraten dann auf die Bundessatzung beziehen, die die Landessatzung in diesem Fall außer Kraft setzt. Holger-DOS
- Es liegt mir fern, hier eine Einschränkung einzubauen. Nach Überlegung erscheint es mir besser, gleich auf die Bundessatzung zu verweisen. Antrag dahingehend geändert. --uk 13:30, 5. Feb. 2016 (CET)
Argument 1
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Argument 2
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