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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA003
Einreichungsdatum 9 Januar 2016 17:09:22 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Rassistische, beleidigende oder verleumderische Äußerungen auf öffentlich zugänglichen Parteimedien sind parteischädigend
Letzte Änderung 10.03.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Erweiterung des § 6 Ordnungsmaßnahmen der Landessatzung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, nach § 6 Abs. 1 der Landessatzung einen Abs. 1a einzufügen, der wie folgt lautet:

(1a)Als gegen die Grundsätze der Piratenpartei Deutschland verstoßend und somit parteischädigend im Sinne des § 10 Absatz 4 des Parteiengesetzes gelten auch rassistische, beleidigende oder verleumderische Äußerungen auf öffentlich zugänglichen Parteimedien.

Antragsbegründung

Eine Vielzahl unserer Mitglieder haben wir entweder in der aktiven Arbeit oder sogar ganz als Mitglieder verloren, weil sie sich durch den zum Teil sehr harschen Ton auf offiziellen Parteimedien, der auch schon mal persönliche Angriffe und Beleidigungen beinhaltet, abgestoßen fühlen.

Unter offiziellen Parteimedien sind z.B. zu verstehen: Blogs und Mailinglisten der Partei, Wiki der Partei, oder Mumble, wenn die Software für Veranstaltungen der Partei genutzt wird.

Absatz 1a wird eingefügt, um die Möglichkeit der Sanktionierung entsprechender Äußerungen zu ermöglichen.

Die Einfügung dieser Regelung erfolgt unter Beachtung von § 6 Abs. 3 der Bundessatzung:

(3) Untergliederungen können in ihren Satzungen eigene Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen treffen. Auch Ordnungsmaßnahmen einer Untergliederung wirken für die Gesamtpartei.

Piratenpad




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. TheBug (Diskussion) Weil: Mundtot machen von unliebsamen Meinungen in 3, 2, 1…
  2. --CeCe (Diskussion) 23:30, 12. Jan. 2016 (CET) – Der Begründung nach soll die Änderung erfolgen, „um die Möglichkeit der Sanktionierung entsprechender Äußerungen zu ermöglichen“. Diese Möglichkeit besteht bereits. Die Änderung ist unnötig.
  3. Tojol (Diskussion) 19:11, 13. Jan. 2016 (CET) - Rassismus und Verleumdung sind bereits ausreichend verboten, Beleidigung ist viel zu sehr Interpretationssache, um damit vernünftig argumentieren zu können.
  4. -sk- Wer soll denn die Aussagen werten? Also bisher hatten wir das LSG dafür. Es können und sollten auch nur die sowas anzeigen, die sich betroffen fühlen.
  5. Holger-DOS Dies ist bereits Rechtsprechung der Schiedsgerichte und daher überflüssig.
  6. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Wo sind die öffentlich zugänglichen Parteimedien definiert? --uk 16:07, 12. Jan. 2016 (CET)

Parteimedien sind alle im Namen oder im Auftrag der Partei erstellten oder betriebenen digitalen und analogen Medien, wie z.B. Blogs und Mailinglisten der Partei, Wiki der Partei, oder Mumble, wenn die Software für Veranstaltungen der Partei genutzt wird. "Öffentlich zugänglich" sind die Medien, wenn auch Nichtparteimitglieder Zugang zu den Medien haben. -- Thomas Bennühr (Diskussion)

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Zu dem Argument von The Bug Ablehnen, weil: Mundtot machen von unliebsamen Meinungen

Es geht nicht darum, unliebsame Meinungen "mundtod" zu machen. Jeder hat das Recht, sich auch kontrovers in Diskussionen oder Themenfelder einzubringen, hart zu argumentieren, zuzuspitzen, um seine Meinung zu vertreten. Davon leben Diskussionen. Dieses Recht bleibt unbenommen.

Wer glaubt, seine Meinung durch die Benutzung rassistische, beleidigende oder verleumderische Äußerungen vertreten zu müssen, kann dies auch gerne tun. Das soziale Netzwerk bietet aktuell gerade ein breites Spektrum derartiger Entgleisungen.

Wenn jemand dies jedoch auf unseren öffentlich zugänglichen Parteimedien macht, entspricht das meiner Meinung nach nicht den Grundsätzen unsere Partei und ist gerade wegen der Außenwirkung durch die hergestellte Öffentlichkeit als parteischädigend einzustufen.

In der Vergangenheit haben gerade im LVBB viele Mitglieder der Partei den Rücken gekehrt oder sich aus der aktiven Parteiarbeit zurückgezogen, weil diese Art der Diskussionsunkultur gerne und ausgiebig speziell auf Mailinglisten oder im Mumble gepflegt wurde.

Interessierte, die sich ein Bild von unserer Partei machen möchten und dem zum Teil sehr unsachlichen Beiträgen konfrontiert werden, werden abgeschreckt und kommunizieren ihre Erfahrungen an Dritte.

Ich bin überzeugt, dass die meisten Menschen auch in der Lage sind, Diskussionen ohne rassistische, beleidigende oder verleumderische Äußerungen zu führen.

Wenn jemand durch sein Verhalten Parteimitglieder aus der Partei oder aus der aktiven Mitarbeit treibt oder an lösungsorientierter Politik interessierte Menschen abschreckt, handelt dieser Mensch nach meiner Überzeugung parteischädigend.

Bei der Gelegenheit ein kurzer Ausflug zum Argument von CeCe, dass im LVBB ausreichende Sanktionsmöglichkeiten bestehen.

Die bestehenden Satzungsregelungen reichen offensichtlich nicht aus, müssen deshalb deutlicher definiert werden.

Ich glaube, dadurch wird die Debattenkultur im LVBB endlich wieder politikfähig. -- Thomas Bennühr (Diskussion)

"Die bestehenden Satzungsregelungen reichen offensichtlich nicht aus, müssen deshalb deutlicher definiert werden." ← Nachweis? Wie viele vom Vorstand verhängte bzw. beantragte Ordnungsmaßnahmen sind im LVBB bereits an fehlender satzungsrechtlicher Grundlage gescheitert? --CeCe (Diskussion) 18:05, 28. Feb. 2016 (CET)

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Täusche ich mich, oder zeigt alleine der Antrag schon Wirkung? Zumindest habe ich subjektiv das Gefühl, dass sich die Gesprächskultur erheblich verbessert hat. Ist doch sehr erfreulich, oder? Deutlich mehr Sachorientierung und weniger Unterstellungen, Beleidigungen und Rants als noch vor Kurzem. Macht also offensichtlich Sinn dieser Antrag, wenn sich jetzt schon so zurückgehalten wird.

Damit wir nicht in alte Gewohnheiten zurückfallen, sollte der Antrag angenommen werden.

Thomas Bennühr (Diskussion)


Du überschätzt die Chancen eines solchen Antrages, der überhaupt keine sachliche Grundlage hat und Deine Außenwirkung. Ich glaube nicht, dass hier jemand vor Deinem repressiven Imperium zittern wird, zumal es rechtlich gesehen völlig wirkungslos ist. Sobald eine neue Sau durch das Dorf getrieben wird, geht es weiter, egal was da drohen mag. Aber ABM war schon immer ein Piratenhobby. Ich setze vielmehr auf Sacharbeit, politischem Diskurs und Mitmachmöglichkeiten. Dann füllt sich das Vakuum nicht mehr mit ad hominem oder schmalzigen Appellen sondern mit etwas Sinnvollen. --- Bastian (Diskussion) 21:59, 27. Feb. 2016 (CET)


Immer wieder erfreulich, diese Art der Argumentation, lieber Bastian.

Ich “überschätze… meine Außenwirkung“ und will ein “repressives Imperium“ aufbauen, während du im Gegensatz zu mir auf “ Sacharbeit, politischen Diskurs und Mitmachmöglichkeiten “ setzt.

Interessante Interpretation.

Thomas Bennühr



Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

Dein Argument?