Parteitag/2018.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA003 |
Einreichungsdatum | 7 Dezember 2017 17:44:46 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | § 25 wird textlich und inhaltlich überarbeitet |
Letzte Änderung | 03.11.2018 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Neufassung von § 25 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen Antragstext
Antragsbegründung ??? Piratenpad
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Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- --TheBug (Diskussion) 22:44, 9. Jan. 2018 (CET)? Der Antrag stellt keine Verbesserung gegenüber dem vorhandenen § dar und schränkt uns ein bei der Besetzung von Wahlkreisen mit dort nicht ansässigen Bewerbern, was uns zB Kreistagssitze kosten wird. <- Immer noch das gleiche Problem 31.10.2018
- ThomasG (Diskussion)
- Bastian (Diskussion)
- Geka FF (Diskussion) 12:39, 9. Dez. 2017 (CET)
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
siehe auch [Bundessatzung] Geka FF (Diskussion) 12:40, 9. Dez. 2017 (CET)
Warum soll die Formvorschrift für die Ladung entfallen? Holger-DOS (Diskussion)
- Die Formvorschrift für die Ladung entfällt nicht. Es wird nur auf die Wahlgesetze verwiesen. In der bisherigen Satzung steht: 1Die Mitglieder werden nach § 9 dieser Satzung zur Wahl geladen. Lassen die Wahlgesetze, wie in § 25 Absatz 4 Brandenburgisches Wahlgesetz, kürzere Ladungsfristen zu, so genügt, abweichend von § 9 dieser Satzung, deren Einhaltung.
Auch nach der bestehenden Satzung reichen die gesetzlichen Einladungsfristen. Daran ändert sich nichts.--Thomas Bennühr 11:37, 26. Okt. 2018 (CEST)
Wenn dann sollte es heißen Kreistagsbewerber aus dem entsprechenden Landkreis. andylos
- Stimmt. Danke für den Hinweis Andy. Der Text wurde aus § 10 der Bundessatzung übernommen. siehe den Link von Geka weiter oben.--Thomas Bennühr 11:37, 26. Okt. 2018 (CEST)
Argument 1
Listenvereinigungen mit anderen Parteien oder politischen Vereinigungen pauschal per Satzung für zulässig zu erklären, geht gar nicht. --uk 12:00, 27. Okt. 2018 (CEST)
- Warum nicht? Die Brandenburger Wahlgesetze sehen diese Möglichkeiten, als eines der wenigen Bundesländer überhaupt, vor.--Thomas Bennühr 20:10, 27. Okt. 2018 (CEST)
- Parteien und politische Vereinigungen können gemeinsam Wahlvorschläge einreichen - das steht bereits in den brandenburgischen Wahlgesetzen. Pauschal per Satzung diese Listenvereinigungen für zulässig zu erklären, soweit würde ich nicht gehen. Danach wäre auch eine Liste mit "GehtgarnichtPartei" zulässig und du könntest nichts dagegen machen. Die Wahlgesetze sind eindeutig genug. --uk 21:13, 27. Okt. 2018 (CEST)
Argument 2
Auf dem LPT 2018.1 wurde mehrheitlich beschlossen, diesen Antrag (dort SÄA 003) nicht abzustimmen.
Handelt es sich um eine Vertagung oder eine Ablehnung des Antrages?
Folge einer Ablehnung wäre, daß es sich um einen neuen, nicht fritsgerecht eingebrachten Antrag handelt. Holger-DOS (Diskussion)
- Der Antrag wurde laut Protokoll vertagt. --uk 10:19, 3. Nov. 2018 (CET)