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Parteitag/2018.1/Antragsportal/Grundsatzprogrammantrag - 003

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Antragsübersicht

Antragsnummer GP003
Einreichungsdatum 8 Dezember 2017 17:49:24 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Bastian

Antragstyp Grundsatzprogramm
Zusammenfassung des Antrags Trinkwasser ist Menschenrecht
Letzte Änderung 15.01.2018
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting support.svg Antrag verändert angenommen

Antragstitel

Trinkwasser ist Menschenrecht

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Wir fordern, das Recht auf sauberes Trinkwasser als grundlegendes Menschenrecht in der Verfassung von Brandenburg zu verankern.

Antragsbegründung

Das Recht auf sauberes Trinkwasser ist ein Menschenrecht (UN Resolution 64/292). Leider sind derartige Resolutionen nicht rechtlich bindend. Insbesondere die Schadstoff-Einsickerungen durch die Braunkohletagebaue und die industrielle Agrarwirtschaft bedroht die Reinheit des Trinkwassers.

Piratenpad

  • -




Hinweis zur Abstimmung

Der Antrag wurde für das Wahlprogramm angenommen,

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Geka FF (Diskussion) 12:41, 9. Dez. 2017 (CET)
  2. Holger-DOS (Diskussion)
  3. ThomasG (Diskussion)
  4. ?
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Ja, ist es. Ist das aber nicht schon mit Artikel 1 und 2 des GG abgedeckt? Sauberes Wasser, ein Dach überm Kopf und ein vernüftig mögliches Leben gehören zur Würde des Menschen. Sauberes Wasser, saubere Luft, nicht mehr als nötiger Lärm,... gehören zur körperlichen Unversehrtheit. Wir können ja gerne Alles überall reinschreiben, bringt aber auch nicht mehr. -sk-

Argument 1

Im Prinzip nett, aber so formuliert ein Punkt für das Wahlprogramm und nicht für das Grundsatzprogramm. Im Grundsatzprogramm müsste die Formulierung sein "Wir sehen das Recht auf sauberes Trinkwasser als Menschenrecht an." --TheBug (Diskussion) 22:48, 9. Jan. 2018 (CET)

Argument 2

Dein Argument?