9.135
Bearbeitungen
Änderungen
→§ 21 GO-Anträge
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,
:*das Hinzufügen eines Punktes, nur wenn er an anderer Stelle herausgetrennt wurde oder ein Punkt für einen zulässigen Sonstigen Antrag eingefügt werden soll. {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}
:(2) Komplexe GO-Anträge auf Änderung der Tagesordnung bedürfen der Textform.:(3) Ein GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung muss sämtliche zur Änderung vorgesehenen Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Ändern, Entfernen, Heraustrennung oder Hinzufügen Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.
2. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung: Diese Geschäftsordnung kann auf Antrag im Rahmen der Landessatzung geändert werden {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}. GO-Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung müssen in Textform vorliegen.