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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 010

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{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2015.1
|autor=[[Benutzer:Andreas390|Andreas390]]
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Virtueller Kreisverband (vKV)
|zusammenfassung=Flächendeckende Organisation im Landesverband durch virtuelle Kreisverbände.
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Landessatzung wird durch einen neu einzufügenden § 5 (6) wie folgt ergänzt:

1Mitglieder, welche in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wohnen, für die nach Auflösung der Untergliederung kein Stadt, Kreis oder Regionalverband mehr existiert, können sich in einem Virtuellen Kreisverband (vKV) organisieren. Das Gebiet des vKV entspricht dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

2Ein vKV ist keine Gliederung im Sinne des Parteiengesetzes. Die Geschäfte für das betreffende Gebiet werden formal weiterhin vom Landesvorstand geführt.

3Die Bildung eines vKV erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung der im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfassten Mitglieder. Die Mitglieder bekunden auf der Mitgliederversammlung per Mehrheitsentscheid, einen vKV gründen zu wollen, und können Piraten für folgende Beauftragungen wählen:

- Orgapirat des vKV, verantwortlich für die Organisation innerhalb des vKV

- Pressepirat des vKV, verantwortlich für die Kontakte zur örtlichen Presse

- Verwaltungspirat des vKV, verantwortlich für die Betreuung der Mitglieder (Recht auf Einblick in die Mitgliedsdaten des vKV) und Beantragung der Gelder beim Landesverband.

Ein Pirat kann dabei bis zu zwei der vorgenannten Beauftragungen auf sich vereinigen.

4Die von der Mitgliederversammlung bestimmten Piraten werden vom Landesvorstand entsprechend der Wahl beauftragt. Sie nehmen diese Funktion so lange wahr, bis der Landesvorstand die Beauftragung widerruft, sie die Beauftragung zurückgeben, die Mitglieder des vKV einen anderen Piraten wählen oder ein tatsächlicher Kreisverband gegründet wird.
|begruendung=Virtuelle Kreisverbände sind bereits in der Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz normiert ($ 4.4a) - https://wiki.piratenpartei.de/RP:Satzung#.C2.A74.4a_.5BVirtuelle_Kreisverb.C3.A4nde_.28vKV.29.5D

Der Antrag wurde sinngemäß von einem Satzungsänderungsantrag für den nächsten Landesparteitag in Hessen raubmordkopiert - https://wiki.piratenpartei.de/HE:Landesparteitage/2015.1/S%C3%84A

Für die Annahme des Antrages spricht, dass die Beauftragten basisdemokratisch vom jeweiligen Gebiet gewählt werden. Die Arbeit kann vor Ort gemacht werden, Formalfoo und Kosten vor Ort entfallen. KV-lose Gebiete können etwas selbstständiger und mit entsprechender Beauftragungsberechtigung arbeiten, wenn sie dieses Konstrukt in Anspruch nehmen. Der Landesvorstand hat trotzdem jederzeit die Möglichkeit einzugreifen, falls etwas schief läuft.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2015.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Andreas390
}}

=== Unterstützung / Ablehnung ===

==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
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# ?
# ...

==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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# ...

==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
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# ?
# ...

=== Diskussion ===
Bitte hier rein.

==== Argument 1 ====
Dein Argument?

==== Argument 2 ====
Dein Argument?
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