Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Parteitag/2015.1/GO-v1

2 Bytes entfernt, 18:08, 19. Mai 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
(4) Geschäftsordnungsanträge können nur den Ablauf der Versammlung betreffen. Sie werden in dieser Geschäftsordnung als GO-Anträge bezeichnet. Sie können auch in freier - möglichst kurzer - Rede formuliert werden. Findet sich ein solcher GO-Antrag in dieser GO nicht wieder, kann er aufgenommen werden {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}.
==== § 20b 21 Behandlung von konkurrierenden Anträgen ====
(1) Gibt es zwei Anträge, die sich gegenseitig ausschließen, so wird in einer Vorabstimmung ermittelt, welcher Antrag ausscheidet. Der Antrag mit weniger Stimmen scheidet aus und gilt als abgelehnt. Bei Stimmengleichheit wird die Vorabstimmung wiederholt; bei erneuter Stimmengleichheit sind beide Anträge abgelehnt. Erhält ein Antrag die einfache Mehrheit wird über ihn zur endgültigen Beschlussfassung abgestimmt.
(4) Abweichend von Abs 2 kann der Versammlungsleiter zunächst eine Vorabstimmung zwischen denen sich am meisten ähnelnden Anträgen durchführen (Vorabstimmung nach Ähnlichkeit). Davon soll Gebrauch gemacht werden, wenn die Unterschiede zwischen den Anträgen vorrangig sprachlicher Natur sind. In der Vorabstimmung nach Ähnlichkeit ausgeschiedene Anträge gelten als abgelehnt.
==== § 21 22 GO-Anträge ====
(1) Insofern in dieser Geschäftsordnung nicht anders geregelt, kann jeder akkreditierte Pirat jederzeit einen zulässigen GO-Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung werden offen abgestimmt.
(4) Jeder Pirat kann nach dem Stellen eines GO-Antrags eine Für- oder Gegenrede zu dem Antrag halten. Die Beendigung der Aussprache liegt einzig im Ermessen des Versammlungsleiters.
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. Im letzteren Fall gilt § 20b 21 {Behandlung von konkurrierenden Anträgen}
(6) Einzelne GO-Anträge sind
12. Wiederholung von Wahlen und Abstimmungen gemäß § 18 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung. {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl}
==== § 22 23 Gültigkeitsdauer & Ankündigungen ====
(1) Die offizielle Website des Landesverbandes Brandenburg ist http://www.piratenbrandenburg.de/.
9.135
Bearbeitungen

Navigationsmenü