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Parteitag/2015.1/GO-v1

5 Bytes entfernt, 18:03, 19. Mai 2015
§ 21 GO-Anträge
Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat einen Alternativantrag stellen. {GO-Antrag auf Alternativantrag} Andere Anträge sind bis zum Beschluss über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.
(4) Jeder Pirat kann nach dem Stellen eines GO-Antrags eine Für- oder Gegenrede zu dem Antrag halten. [Die Beendigung der Aussprache liegt einzig im Ermessen des Versammlungsleiters.]
(5) Unterbleibt eine Gegenrede [und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag [bzw. die Anträge] abgestimmt. Im letzteren Fall gilt § 20b {Behandlung von konkurrierenden Anträgen}
(6) Einzelne GO-Anträge sind
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