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Änderungen
→Argument 1
==== Argument 1 ====
Laut Bundessatzung ''Abschnitt B: Finanzordnung'' §7 (3) ist der Bund für Streichungen zuständig. Die Bundessatzung ''Abschnitt B: Finanzordnung'' §7 regelt bereits unter welchen Bedingungen eine Streichung erfolgen kann. Ich sehe keinen Grund für eine Änderung der Landessatzung. --[[Benutzer:Uk|uk]] 13:03, 31. Mai 2015 (CEST)
Anmerkung: Es ist § 7 (3) des Abschnittes B: "Finanzordnung" in der Bundessatzung [[https://www.piratenpartei.de/partei/satzung/]] gemeint - falls das jemand nachlesen will. [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 11:01, 4. Jun. 2015 (CEST)
:* Danke für den Hinweis, hier noch ein [https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_7_Verzug Direktlink] --[[Benutzer:Uk|uk]] 21:08, 4. Jun. 2015 (CEST)
==== Argument 2 ====
(In Antwort auf Argument 1:) Faktisch findet eine Verschiebung der Streichungshoheit auf eine niedrigere Gliederung (den Landesverband) statt, der mit den entsprechenden Umständen besser vertraut ist. Deswegen: dafür. [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 11:04, 4. Jun. 2015 (CEST)