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Bearbeitungen
Änderungen
Änderungen vom LPT 2015.1 eingebaut, betrifft § 10 (6)
:(5) <sup>1</sup>Über Beschlüsse ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der Protokollführung unterschrieben wird. <sup>2</sup>Wahlprotokolle werden vom Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfern unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.
:(6) Landesparteitage sind möglichst barrierefrei zu gestalten.
===§ 11 Stimmrecht===