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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-048

407 Bytes hinzugefügt, 18:53, 27. Sep. 2015
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Beim vorliegenden Beschluss habe ich mit abgestimmt, um zu vermeiden, dass vlt. kein Beschluss zustandekommt. Mit meiner Stimmenthaltung wollte ich ausdrücklich nicht den Erklärungswert eines "nein" verbinden. Dies hätte es aber bedeutet, wenn man Enthaltungen bei der Abstimmung mit zählen würde. Wäre ich davon ausgegangen, dass meine Enthaltung als "nein" angesehen werden könnte, hätte ich an dieser Abstimmung gar nicht erst teilgenommen. Vermutlich hätte dann auch Mücke sein "nein" zurückgezogen und hätte nicht mehr mit abgestimmt. Bei einer solchen Vorgehensweise hätte er in seinem Sinne mehr erreicht. Mangels ausreichender Zahl an Teilnehmern bei der Abstimmung wäre dann nämlich gar nicht erst ein Beschluss zustandegekommen. Ich erkenne an, dass es für beide Varianten gute Gründe gibt. Bevorzugen tue ich aber die Variante, wonach Enthaltungen kein Erklärungswert bei der Berechnung beigemessen wird. So ist es wahrscheinlicher, dass es zu einer Entscheidung kommt (wenn möglicherweise auch mit dem unschönen "Manko" nur eines Befürworters). Um zukünftig Unsicherheiten zu vermeiden, habe ich den angekündigten Beschlussantrag zur Änderung/Klarstellung der Geschäftsordnung des Landesvorstandes initiiert. Andreas Schramm
:* Ich messe den Enthaltungen keinen Erklärungswert bei. Wer sich enthält erhöht nur das Quorum der Abstimmenden zur Feststellung des Ergebnisses. Dein Antrag ändert nichts an der jetzigen Regelung für Umlaufbeschüsse. Wann Umlaufbeschlüsse angenommen sind, steht genau in der GO. Schlimm genug, wenn man eine Regel auslegen kann wie es gerade passt. --[[Benutzer:Uk|uk]] 19:53, 27. Sep. 2015 (CEST)
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