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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 009

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{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.1
|autor=Thomas(OHV)
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Änderung des '''§ 18 Handlungsunfähigkeit''' der Landessatzung
|zusammenfassung=Redaktionelle Änderung, jetzt § 16 Abs. 2
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, '''§ 18 Abs. 3''' der Landessatzung zu streichen.
|begruendung=Durch die Neufassung von '''§ 16 Abs. 2''' der Landessatzung wird die Möglichkeit der außerordentlichen Neuwahl von Vorstandsmitgliedern an zutreffender Stelle der Satzung geregelt.
Systematisch passt Absatz 3 auch nicht zur Überschrift '''Handlungsunfähigkeit'''. Die Streichung ist folgerichtig.

'''Neue Fassung'''

'''§ 18 Abs.3'''

(entfallen)

'''Alte Fassung'''

'''§ 18 Abs.3'''


(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes können vom Landesparteitag insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit, also mit mehr als 50% der anwesenden Stimmberechtigten, abgewählt werden. Ein Antrag auf Abwahl ist innerhalb der Frist des § 15 Absatz 1 einzureichen.
|piratenpad=|piratenpad=https://ohv.piratenpad.de/undefined
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Thomas(OHV)
}}

=== Unterstützung / Ablehnung ===

==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...

==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...

==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...

=== Diskussion ===
Bitte hier rein.

==== Argument 1 ====
Dein Argument?

==== Argument 2 ====
Dein Argument?
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