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|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Änderung des '''§ 18 Handlungsunfähigkeit''' der Landessatzung
|zusammenfassung=Redaktionelle Änderung, jetzt § 16 Abs. 2siehe '''SA 008'''
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, '''§ 18 Abs. 3''' der Landessatzung zu streichen.
|begruendung=Durch die Neufassung von '''§ 16 Abs. 2''' der Landessatzung wird die Möglichkeit der außerordentlichen Neuwahl von Vorstandsmitgliedern an zutreffender Stelle der Satzung geregelt.