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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 020

3.042 Bytes hinzugefügt, 07:12, 17. Mär. 2016
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]]
# ?
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Und das mit der Datenschutzrichtlinie wird sicherlich auch noch.
 [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]  ---------- Der Verweis auf die anderen Satzungen greift m.E. nicht durch. <br />Meines Wissens (lasse mich gern etwas besserem belehren) ist Brandenburg auch das einzige Bundesland, in dem es einen verfassungsmäßigen Anspruch auf Datenschutz gibt ([http://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792#11 Art. 11 bbg Verfassung]). <br />Die Satzung setzt diesen Anspruch lediglich fort. <br />[[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]] ___________ Es handelt sich trotzdem um eine Redundanz. Wenn eine Regelung mehrfach wiederholt wird, ist das zwar nett, aber eben auch unnötig. Insofern hilft auch der Verweis auf die Bbrg.-Verfassung nicht weiter. Es ist immer noch nicht klar, warum der Satzungsgeber (Wer war das damals eigentlich federführend, wer hat $ 30 als Satzungsregelung vorgeschlagen?) eine gesetzliche Verpflichtung unbedingt in der Landessatzung wiederholen musste. [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]  ------ *Wenn § 30 entfällt, heißt das, dass die Mitglieder kein Recht mehr auf den Schutz ihrer Daten haben ?<br>§ 30 Datenschutz :(1) 1Die Mitglieder haben das Recht auf Schutz ihrer Daten. 2Der Missbrauch von Daten, insbesondere der Missbrauch der persönlichen Daten der Mitglieder, ist parteischädigendes Verhalten im Sinne des § 10 Absatz 4 des Parteiengesetzes. [[Benutzer:Petrus|Petrus]] ([[Benutzer Diskussion:Petrus|Diskussion]]) 10:08, 16. Mär. 2016 (CET)-------Klare Antwort Petrus. Natürlich haben die Mitglieder wie bisher auch das Recht auf Schutz ihrer Daten. Das hat unser DSB ja schon ausführlich bei dem SÄA 015 zur Anpassung der Satzungsbestimmung gesagt. Das Datenschutzrecht regelt das per Gesetz.  [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ------Ja, theoretisch ist das so. Nur halten sich nicht alle daran. Und ein läppisches Bußgeld ersetzt keine harte OM. § 30 wurde mit Bedacht genau so formuliert. Man kann jetzt vermuten, warum der jetzt unbedingt beseitigt werden soll.<br />Wir können natürlich alle Daten ins Netz stellen, das ist dann sehr transparent und spart Dritten Arbeit. ;-) --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 14:24, 16. Mär. 2016 (CET) ------Nicht nur theoretisch ist das so.  Und leider wieder nur Unterstellungen und Polemik. Eigentlich schade. [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ------Ich glaube, ich habe da einen besseren Überblick. Eine Streichung lässt sich nicht begründen. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 15:05, 16. Mär. 2016 (CET)------Diese Diskussion führt zu nichts.  Du hast deine Meinung:  * "Der Satzungsgeber hat sich was dabei gedacht"* "Die Streichung ist widersinnig"* "Man kann jetzt vermuten, warum der jetzt unbedingt beseitigt werden soll"* "Ich glaube, ich habe da einen besseren Überblick."* "Eine Streichung lässt sich nicht begründen" Kein einziges Argumente ist sachbezogen. Für mich ist sowas nur schwer nachvollziehbar. [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ________------
==== Argument 1 ====
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