2.498
Bearbeitungen
Änderungen
→Diskussion
=== Diskussion ===
Wie sollen die Regelungen aus Abschnitt A § 3, § 5, § 6, Abschnitt C § 8 Abs. 3 der Bundessatzung umgesetzt werden, wenn die Person hinter dem Pseudonym nicht bekannt ist? [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]])
----
Halte den Antrag für nicht zustimmungsfähig. Wer politisch tätig werden möchte und dies durch Mitgliedschaft in einer Partei deutlich machen möchte, macht das nicht unter einem Pseudonym.
Wer anonym die Partei unterstützen möchte, kann dies durch Spenden, Beteiligung an Entscheidungsfindungen (AG etc) oder durch Ankreuzen auf dem Wahlzettel tun.
Die Begründung ist für mich nicht stichhaltig.
[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]
-----
==== Argument 1 ====