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→Anmerkung
=== Diskussion ===
Wie sollen die Regelungen aus Abschnitt A § 3, § 5, § 6, Abschnitt C § 8 Abs. 3 der Bundessatzung umgesetzt werden, wenn die Person hinter dem Pseudonym nicht bekannt ist? [[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]])
* Grds. gibt es keinen Unterschied in der Erreichbarkeit. Einen "Roy Black" kannte kaum jemand unter seinem bürgerlichen Namen und auch Notare können pseudonyme Personen beurkunden. Der Schriftverkehr in der Piratepartei erfolgt per E-Mail. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 10:51, 26. Feb. 2016 (CET)
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Halte den Antrag für nicht zustimmungsfähig. Wer politisch tätig werden möchte und dies durch Mitgliedschaft in einer Partei deutlich machen möchte, macht das nicht unter einem Pseudonym.
[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]
:* Es mag sein, dass Du Dir z.B. unter "geschlechtlicher Identität" nicht vorstellen kannst. Ich erläutere das gerne auf dem LPT. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 10:51, 26. Feb. 2016 (CET)
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