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::::* Früher traten Satzungsänderungen erst nach einem LPT in Kraft. Manchmal wurde abgestimmt, dass eine Änderung sofort in Kraft treten soll. Bei [[Parteitag/2016.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_002|Antrag X002]] sieht man diese seltsamen Auswüchse sehr schön, weil es wahrscheinlich Unsicherheiten gibt, wann eine Änderung normalerweise gültig wird. --[[Benutzer:Uk|uk]] 16:23, 26. Feb. 2016 (CET)
:::::* Und weil das so ist (grds. sofort in Kraft treten) muss man die Auswirkungen bedenken. Und unsere Regelung der Stimmberechtigung (3 Monate Schonfrist) ist durchaus zulässig, weil sie einer institutioneller Stundung gleichkommt. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 17:28, 26. Feb. 2016 (CET)
::::::* Die 3-Monatsfrist wird für Parteitage paradoxerweise in der Bundessatzung selbst ausgehebelt. Ein Akkreditierungspirat kann mit Verweis auf die Bundessatzung jetzt schon die Beiträge fordern: siehe Bundessatzung §4 (4) ''"Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden."'' Meinst du die Bundessatzung gilt in diesem Punkt nicht für Brandenburg? --[[Benutzer:Uk|uk]] 17:52, 26. Feb. 2016 (CET)