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Diskussion:Parteitag/2016.1/TO1

152 Bytes hinzugefügt, 22:52, 2. Mär. 2016
Anmerkung
::::::* Die 3-Monatsfrist wird für Parteitage paradoxerweise in der Bundessatzung selbst ausgehebelt. Ein Akkreditierungspirat kann mit Verweis auf die Bundessatzung jetzt schon die Beiträge fordern: siehe Bundessatzung §4 (4) ''"Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden."'' Meinst du die Bundessatzung gilt in diesem Punkt nicht für Brandenburg? --[[Benutzer:Uk|uk]] 17:52, 26. Feb. 2016 (CET)
::* Gleiches Stimmrecht müsste nicht in der Bundessatzung stehen, es steht bereits im PartG. --[[Benutzer:Uk|uk]] 17:14, 2. Mär. 2016 (CET)
:::* Dir ist der Begriff der Stundung bekannt? --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 21:52, 2. Mär. 2016 (CET)
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