=== Diskussion ===
Bitte hier reinWie willst Du die Forderungen des LSG Brandenburg, [[Landesschiedsgericht/Verfahren/LSG-BB-2010.01]], sicherstellen:# Entweder alle Teilnehmer sind eindeutig identifizierbar (und hinsichtlich der Beschlussfähigkeit gemäß Satzung auch stimmberechtigt) oder es findet eine ordentliche Akkreditierung statt.# Es muss rechtzeitig (fristgemäß) bekanntgegeben werden, dass die Teilnahme an einer Versammlung auch auf technischem Wege (Telko, Mumble usw.) möglich ist, damit die Rechte der Mitglieder gewahrt bleiben.# Für geheime Wahlen/Abstimmungen bedarf es eines geeigneten Verfahrens. Eine Vertrauensperson, die den Stimmzettel vor Ort ausfüllt, ist ungeeignet, da dies eine klassische Stimmrechtsübertragung darstellt, die unzulässig ist. <br/> Bei offenen Wahlen/Abstimmungen kann ein entsprechend vereinfachtes Verfahren gewählt werden.[[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]]
==== Argument 1 ====