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# Entweder alle Teilnehmer sind eindeutig identifizierbar (und hinsichtlich der Beschlussfähigkeit gemäß Satzung auch stimmberechtigt) oder es findet eine ordentliche Akkreditierung statt.
# Es muss rechtzeitig (fristgemäß) bekanntgegeben werden, dass die Teilnahme an einer Versammlung auch auf technischem Wege (Telko, Mumble usw.) möglich ist, damit die Rechte der Mitglieder gewahrt bleiben.
# Für geheime Wahlen/Abstimmungen bedarf es eines geeigneten Verfahrens. Eine Vertrauensperson, die den Stimmzettel vor Ort ausfüllt, ist ungeeignet, da dies eine klassische Stimmrechtsübertragung darstellt, die unzulässig ist. <br/> Bei offenen Wahlen/Abstimmungen kann ein entsprechend vereinfachtes Verfahren gewählt werden.<br/>Faß doch bitte insoweit mal Deine Erfahrungen aus dem Online-Parteitag vom SV Potsdam ([[Potsdam/SPT2016.1]], [https://piratenbrandenburg.org/2016/06/piraten-fuehren-online-beteiligung-ein/ piraten-fuehren-online-beteiligung-ein]) zusammen.<br/>
[[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]]
==== Argument 1 ====