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Landesschiedsgericht/Verfahren

2 Bytes entfernt, 10:18, 6. Aug. 2017
K
laufende Verfahren
|- valign="top"
| LSG Bbg 17/1
<br /><br /><br /><br />
[[Media:Schiedsgericht 17-1-anonym.pdf|Beschluss vom 11.04.17]]<br />
<br /><br /><br /><br />
zurückverwiesen <br /><br /><br /><br />
ans BSG übergegeben <br /><br /><br /><br />
ans LSG NRW verwiesen<br /><br />LSG NRW:
| Der Antragsteller hat das LSG wegen des Online-Parteitages 2017.1 angerufen. Er bemängelt die Akkreditierung, die Abstimmungsart und -ergebnisse, die Vertraulichkeit der Abstimmung und beantragt die Feststellung, daß die Abstimmungsergebnisse ungültig sind.<br />
Es wurden durch das LSG von Amts wegen 2 Richter auf Grund § 5 Abs. 1 Nr. 4, 1 SGO und 1 Richter § 5 Abs. 1 Nr. 4, 1 und Nr. 7 SGO wegen Befangenheit vom Verfahren ausgeschlossen. Das Verfahren wurde dem BSG zwecks Verweisung an ein LSG am 11.04.2017 zugeleitet. <br />
Das LSG hat einen Richter nach § 4 Abs. 1 SGO wegen fortgesetzter Nichtmitwirkung im Verfahren von diesem ausgeschlossen. Damit trat Handlungsunfähigkeit ein und das Verfahren war ans BSG zu übergeben.<br /><br />
Das BSG hat das Verfahren an das LSG Nordrhein-Westfalen verwiesen. <br /><br />
Ablehnung der einstweiligen Untersagung weiterer Onlineparteitage durch das LSG NRW
|<del>Thomas Goede </del> <br />
''zurückgetreten als Schiedsrichter''
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