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K
→Abschnitt 4 – Schlussbestimmungen
== Abschnitt 4 – Schlussbestimmungen ==
==== § 17 18 Inkrafttreten ====
:(1) Diese Satzung tritt am XX.XX.2018 in Kraft.
:(2) Sollte eine Bestimmung dieser Satzung undurchführbar sein, findet die einschlägige Bestimmung der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.