4.396
Bearbeitungen
Änderungen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
|2=* §6 Abs. 4: Ergänzung "...oder durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Regionalverbandes"
* §8 Abs. 1: "...für die Dauer eines Jahres..."
* § 9 Abs. 1: "...spätestens jedoch sind sie vier Wochen vor Tagungsbeginn..."
}}