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Nordbrandenburg/Dokumente/Satzung

274 Bytes entfernt, 12:07, 21. Apr. 2018
K
Abschnitt 4 – Schlussbestimmungen
== Abschnitt 4 – Schlussbestimmungen ==
==== § 18 Inkrafttreten ====
:(1) Diese Satzung tritt am XX21.XX04.2018 in Kraft.
:(2) Sollte eine Bestimmung dieser Satzung undurchführbar sein, findet die einschlägige Bestimmung der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.
 
{{BlueBox2|1=Alternativen
|2=* §6 Abs. 4: Ergänzung "...oder durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Regionalverbandes"
* §8 Abs. 1: "...für die Dauer eines Jahres..."
* § 9 Abs. 1: "...spätestens jedoch sind sie vier Wochen vor Tagungsbeginn..."
}}
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