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Änderungen
→§ 9 Anträge und Rederecht
==== § 9 Anträge und Rederecht ====
:(1) Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie sonstige Anträge, die auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt werden sollen, können jederzeit gestellt werden, spätestens jedoch sind sie zwei vier Wochen vor Tagungsbeginn der kommenden Hauptversammlung beim Kreisvorstand schriftlich einzureichen. Die Schriftform gilt auch als gewahrt, wenn der Antrag per E-Mail an den Regionalvorstand oder im Antragsbereich der Wikiseite zur Hauptversammlung eingereicht wird. Die E-Mail-Adresse des Regionalvorstandes wird auf der offiziellen Homepage des Regionalverbandes veröffentlicht. Alle eingegangenen Anträge werden spätestens eine Woche vor der Hauptversammlung vom Regionalvorstand auf der Wikiseite zur Hauptversammlung im vollständigen Wortlaut veröffentlicht.
:(2) § 15 Absatz 2, 3, 5 und 6 der Landessatzung finden in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.