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K
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:(4) Die Hauptversammlung beschließt ein Programm, das seine wesentlichen Grundlagen in den Programmen des Landesverbandes und der Bundespartei findet.
:(5) Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Satzung. Soll von wesentlichen Grundgedanken der Landessatzung abgewichen werden, stellt der Regionalvorstand die beabsichtigten Satzungsänderungen zunächst einem vom Landesvorstand zu bestellenden Fachgremium vor.
:(6) Die Hauptversammlung wählt die nach der Finanzordnung im Abschnitt B der Bundessatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung erforderlichen Kassenprüfer. Die Amtszeit der Kassenprüfer entspricht der des Vorstandes. Werden keine Kassenprüfer gewählt, wird diese Aufgabe von dem oder den Kassenprüfer des Landesverbandes Brandenburg wahrgenommen. Diese sind umgehend durch den Kreisvorstand Regionalvorstand zu informieren. Die Kassenprüfer übernehmen die Aufgaben aus § 9 Absatz 5 Satz 2 PartG, sofern diese Aufgabe nicht den Rechnungsprüfern im Sinne der Landessatzung übertragen wurde. Die Hauptversammlung kann beschließen, Rechnungsprüfer im Sinne der Landessatzung zu wählen, denen unmittelbar nach ihrer Wahl alle finanzrelevanten Unterlagen, insbesondere über die Einnahmen und Ausgaben der Amtszeit des bisherigen Vorstandes und das Vermögen des Regionalverbandes, am Tagungsort der Hauptversammlung vorzulegen sind. Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass von den Kassenprüfern keine ordnungsgemäße Kassenprüfung durchgeführt wurde, müssen zwei Rechnungsprüfer gewählt werden. Die Amtszeit der Rechnungsprüfer endet mit deren Entlassung durch die Hauptversammlung.
:(7) Wird eine Hauptversammlung als Onlineversammlung durchgeführt, sind Wahlen zu Parteiämtern und die Änderung der Satzung nicht möglich. Die Geschäftsordnung der Hauptversammlung gilt nur insoweit fort, inwieweit sie für eine Online-Versammlung anwendbar ist. Eine Online-Hauptversammlung soll eine eigene Geschäftsordnung beschließen.
==== § 9 Anträge und Rederecht ====
:(1) Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie sonstige Anträge, die auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt werden sollen, können jederzeit gestellt werden, spätestens jedoch sind sie vier Wochen vor Tagungsbeginn der kommenden Hauptversammlung beim Kreisvorstand Regionalvorstand schriftlich einzureichen. Die Schriftform gilt auch als gewahrt, wenn der Antrag per E-Mail an den Regionalvorstand oder im Antragsbereich der Wikiseite zur Hauptversammlung eingereicht wird. Die E-Mail-Adresse des Regionalvorstandes wird auf der offiziellen Homepage des Regionalverbandes veröffentlicht. Alle eingegangenen Anträge werden spätestens eine Woche vor der Hauptversammlung vom Regionalvorstand auf der Wikiseite zur Hauptversammlung im vollständigen Wortlaut veröffentlicht.
:(2) § 15 Absatz 2, 3, 5 und 6 der Landessatzung finden in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.