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: - Abs. 3 sagt nur, dass LaVo und LPT ebenfalls, wie die Basismitglieder auch, das Recht haben, Org-einheiten zu gründen. Mehr nicht. Die Basis kann also weiterhin eigene Org-einheiten ins Leben rufen. Problemlos.
: - Abs. 4 schafft die Eingreifmöglichkeit des LaVo oder LPT, falls sich z.B. plötzlich eine AG "Nazis in der Piratenpartei" nennt. Nach der aktuellen Satzung ist das jetzt diese Namensgebung möglich. Weder der Landesvorstand noch die Mitgliederversammlung könnten etwas dagegen unternehmen.
: - Abs. 5 bis 6 sind nun völlig unbedenklich, weil sie inhaltlich mit der bestehenden Satzungsregelung konform gehen.