Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Parteitag/2018.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002

6 Bytes hinzugefügt, 11:42, 26. Okt. 2018
Diskussion
: - Abs. 7 gibt den Rahmen, um die Möglichkeit der Auflösung von Org-einheiten zu schaffen. Aktuell ist es satzungsmäßig nur geregelt, dass eine AG sich auflöst, wenn sie weniger als 3 Mitglieder hat. Erfahrungsgemäß melden sich die Leute in der Regel aber nicht ab, wenn sie die AG verlassen, sondern kommen einfach nicht mehr zu den Sitzungen. Trotzdem bleibt die AG zum Teil über Jahre bestehen, nur weil die Mitglieder sich nicht im Wiki ausgetragen haben.
: In Bezug auf die Zeitdauer, ab wann eine AG als '''INAKTIV''' gilt, kann man problemlos Spielräume schaffe. Durch Ergänzung des Wortlautes in : 7d) Eine Organisationseinheit '''gilt in der Regel''' als inaktiv, wenn mindestens ''drei'' NEU '''sechs''' Kalendermonate hintereinander keine Sitzung stattgefunden hat. : Damit ist Spielraum gegeben
: Von einer "Unterwerfung" der AGn unter die "Kontrolle des Vorstands" ist also, mit Einschränkung durch Abs. 4, nirgendwo die Rede.
2.498
Bearbeitungen

Navigationsmenü