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Der Text ist im Wesentlichen von der aktuellen Geschäftsordnung des Landes-Vorstandes übernommen ([[Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung_2017-09-20#Art._3.2:_Abstimmungen_und_Beschl.C3.BCsse|Art. 3.2 Abs. 3 GO]]), jedoch wurde eine reguläre Frist von 72 Stunden zu Grunde gelegt. <br />
Durch das Wort "soll" kann der Vorstand diese Frist in '''Ausnahmefällen''' durch Geschäftsordnung verkürzen.<br /><br />
Da der SAÄ001 [[SAPO/SÄA/0001|SÄA0001]] auf dem LPT 2018.2 nicht behandelt werden soll, soll durch diese Satzungs-Änderung die Handlungsfähigkeit des Regionalvorstandes sichergestellt werden.<br />Sofern der SAÄ001 [[SAPO/SÄA/0001|SÄA0001]] behandelt und angenommen wird, erübrigt sich eine entsprechende Anpassung der Regionalsatzung (§ 11 Abs. 4).<br /><br />
Dieser Antrag wurde bereits am 26.10.2018 dem Regionalvorstand per eMail zugesandt.
|prüficon=1
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