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→Argument 1
Listenvereinigungen mit anderen Parteien oder politischen Vereinigungen pauschal per Satzung für zulässig zu erklären, geht gar nicht. --[[Benutzer:Uk|uk]] 12:00, 27. Okt. 2018 (CEST)
: Warum nicht? Die Brandenburger Wahlgesetze sehen diese Möglichkeiten, als eines der wenigen Bundesländer überhaupt, vor.--[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|Diskussion]]) 20:10, 27. Okt. 2018 (CEST)
==== Argument 2 ====