9.135
Bearbeitungen
Änderungen
+Antragsbegründung?
:(6) Für die Versammlungen zur Aufstellung von Landeslisten und/oder Direktkandidaten zu Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalwahlen gelten die gesetzlichen Einladungsfristen.
:(7) Listenvereinigungen mit anderen Parteien oder politischen Vereinigungen sind bei Landtags- und Kommunalwahlen zulässig.
|begruendung=???
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2018.1