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→Argument 1
: Warum nicht? Die Brandenburger Wahlgesetze sehen diese Möglichkeiten, als eines der wenigen Bundesländer überhaupt, vor.--[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] 20:10, 27. Okt. 2018 (CEST)
::* Parteien und politische Vereinigungen können gemeinsam Wahlvorschläge einreichen - das steht bereits in den brandenburgischen Wahlgesetzen. Pauschal per Satzung diese Listenvereinigungen für zulässig zu erklären, soweit würde ich nicht gehen. Danach wäre auch eine Liste mit "GehtgarnichtPartei" zulässig und du könntest nichts dagegen machen. Die Wahlgesetze sind eindeutig genug. --[[Benutzer:Uk|uk]] 21:13, 27. Okt. 2018 (CEST)
==== Argument 2 ====