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Diskussion
[[Benutzer:Geka FF|Geka FF]] ([[Benutzer Diskussion:Geka FF|Diskussion]]) 03:01, 29. Okt. 2018 (CET)
<br><br>
Leider hat das Bundesschiedsgericht entschieden, daß eine entsprechende Vorschrift in der GO des Vorstandes '''nicht''' ausreicht. <br>
Um weiterhin Umlaufbeschlüsse unanfechtbar treffen zu können, muß ein Satzungsänderung erfolgen. <br>
Alternativ könnte sich bei jedem Umlaufbeschluß der Vorstand fragen, ob dieser irgend jemanden stören wird. <br>
Denn ein angefochtener Umlaufbeschluß würde vor dem LSG/BSG wegen dem Urteil des BSG keinen Bestand haben. <br>
Wenn der SAÄ001 auf dem LPT 2018.2 besprochen und angenommen werden würde, würde sich eine Änderung der Regionalsatzung erübrigen. <br>
[[Benutzer:Pirat37304|Holger-DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]]) 07:33, 29. Okt. 2018 (CET)
==== Argument 1 ====
609
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