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* Eine Satzung soll allen Fällen gerecht werden. Theoretisch wäre es möglich, dass im Januar ein Vorstand gewählt wird, der sonst erst nach fast 3 Jahren (überzogener) Amtszeit neu gewählt werden muss. Wir hatten das bereits beim BuVo und das war ziemlich unerträglich. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 21:30, 18. Apr. 2019 (CEST)
** Genau diese Erwägung hatte ich im Hinterkopf, dem Vorstand nicht den Freibrief zu geben, selber seine Amtszeit zu verlängern. Das Ergebnis klingt etwas bürokratisch, aber ich denke es ist besser den Parteitag so eine Verschiebung entscheiden zu lassen. --[[Benutzer:TheBug|TheBug]] ([[Benutzer Diskussion:TheBug|Diskussion]]) 23:47, 18. Apr. 2019 (CEST)
::* Der Antrag ist technisch etwas unklar. Zu Modul 1: Es soll in Absatz 2 ein Satz 5 eingefügt werden, es sind aber 2 Sätze. Verweise auf Absatz 2.2 sind missverständlich, weil er so nicht existiert. Zu Modul 2: Es gibt im §16 keinen Absatz 5. Ich sehe keine Notwendigkeit, das so zum jetzigen Zeitpunkt in die Satzung zu schreiben. Mit der nächsten Landtagswahl gibt es momentan keinen Konflikt, die übernächste LTW ist noch ein paar Jahre hin. Es besteht kein Grund zur Eile. Wenn ein Landesvorstand unbedingt meint er müsse von sich aus 3 Jahre durchregieren, dann gibt es immer noch das Mittel des Abwahlantrages; obwohl man dann auch gleich Neuwahlen auf die Tagesordnung setzen kann. --[[Benutzer:Uk|uk]] 20:22, 27. Mai 2019 (CEST)
== Argument 1 ==