8.126
Bearbeitungen
Änderungen
→Antwort
|Thema = Anfrage zu Anfragensteller
|Name = Riccardo
|Status = neubeantwortet
}}
== Antwort ==
Nach der Geschäftsordnung des LaVo sind (An-)Fragen einzeln einzureichen. Da dies hier im Kontext ausgesprochen schwierig ist, folgt eine strukturierte Antwort zu den Fragen:
* Antwort: Die Satzungen der Piratenpartei Deutschland der betreffenden Gliederung gilt uneingeschränkt für alle Piraten. Insbesondere wird auf §1 Abs. 1 der Bundessatzung hingewiesen.
<br>
* Frage 2: In den Ausführungen des oben genannten Herren, kommt in einigen Anfragen immer wieder die Frage nach der Bereitschaft des Landesvorstandes zur Eröffnung eines Parteiausschlussverfahrens gegen meine Person. Nach unserer Satzung kann der Herr keinen solchen Antrag stellen. Warum kommt der LaVo dem Ansinnen nicht nach und eröffnet ein solches Verfahren?
* Antwort: Der Landesvorstand kommentiert keine Spekulationen und/oder Gerüchte. Sollte ein Antrag an das Landesschiedsgericht zur Eröffnung eines Parteiausschlussverfahrens begründet und geboten sein, z.B. um die innere Ordnung des Landesverbandes wiederherzustellen und/oder schweren Schaden vom Landesverband bzw. der Piratenpartei Deutschland abzuwenden, wird der Landesvorstand darüber befinden.
<br>
* Frage 3: Immer wieder ist davon zu lesen, das andere Mitglieder für den Rücktritt des Regionalvorstandes verantwortlich wären. Nach meiner Erinnerung gab es zwar einen Abwahlantrag, jedoch hat sich meines Wissens nach der Vorstand dazu entschieden, sich der Abwahl nicht zu stellen sondern im Vorfeld zurückzutreten. Was selbstverständlich das gute Recht eines jeden ist. Für mich und mein Rechtsempfinden ist der Vorstand ohne Nötigung und nach freier Entscheidung zurückgetreten. Teilt der Landesvorstand diese Einschätzung? Wie gedenkt der LaVo mit den Anschuldigungen des Herren der Mitverantwortlichkeit am Rücktritt gegen Mitglieder des Landesverbandes umzugehen?
: Noch während des Schreibens dieser Anfrage, wurde mir ein Tweet zugesandt, in dem das angebliche "Opfer" der zurückgetretene 1V des RV Dos verkündet, das eine "Palastrevolte" schon laufen würde. Auch hier dürfte sich ganz klar zeigen, der Kronprinz des Herren 1V aus dem RV West ist keineswegs das "Opfer" sondern aller Wahrscheinlichkeit nach viel mehr ein Täter.
: Dem Herren und seinen Anfragen und Anträgen geht es seit vielen Jahren offensichtlich um die Zersplitterung des Landesverbandes. In unzähligen Verfahren und Streitigkeiten wie im Wiki überprüfbar ist.
* Antwort: Der Landesvorstand kommentiert keine Spekulationen und/oder Gerüchte. Da einige Mitglieder des Landesvorstandes bei der entsprechenden Sitzung des ReVo DOS anwesend waren, konnten sie sich ein eigenes Bild machen, ob eine entsprechende Rücktrittserklärung spontan oder bereits vorbereitet war.
<br>
* Frage 4: Wann hat der Landesvorstand vor diesem Treiben ein Ende zu setzen? Wann gedenkt der Landesvorstand das von den Mitgliedern auf dem LPT in Karstädt geforderte Parteiausschlussverfahren beim zuständigen Schiedsgericht zu beantragen?
* Antwort: Zu dem auf dem LPT 2019.1 in Karstädt Parteiausschlussverfahren hat der Landesvorstand den Beschluss [[Vorstand/Beschluss/B2020-016|B2020-016]] bereits vorab (also vor Veröffentlichung des genehmigten, anonymisierten Protokolls seiner nichtöffentlichen Sitzung am 17.02.2020) aus Transparenzgründen ins Wiki gestellt. Der o.a. Beschluss des LPT 2019.1 ist aus formalen Gründen hinfällig.
: Zu laufenden Verfahren gibt der Landesvorstand grundsätzlich keine Auskunft. Allerdings wird ein Landesvorstand immer dann tätig werden müssen, wenn die Grundsätze der Piratenpartei in Frage gestellt werden und würde sich lieber anderen Aufgaben widmen.
<br />
--- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 11:25, 7. Mär. 2020 (CET) (Landesschatzmeister)
<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]