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Vorstand/Anfragen/Nr-00238

90 Bytes hinzugefügt, 14:59, 7. Mär. 2020
K
Antwort: Link zur Bundessatzung eingefügt
* Frage 1: Gilt diese Satzung nur für diejenigen die einem elitären Kreis angemessen erscheinen? Schließen wir Minderheiten, anders Denkende aus und öffnen dem Rassismus Tür und Tor?
* Antwort: Die Satzungen der Piratenpartei Deutschland der betreffenden Gliederung gilt uneingeschränkt für alle Piraten. Insbesondere wird auf [https://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_1_-_Name.2C_Sitz_und_T.C3.A4tigkeitsgebiet §1 Abs. 1 der Bundessatzung ] hingewiesen.
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* Frage 2: In den Ausführungen des oben genannten Herren, kommt in einigen Anfragen immer wieder die Frage nach der Bereitschaft des Landesvorstandes zur Eröffnung eines Parteiausschlussverfahrens gegen meine Person. Nach unserer Satzung kann der Herr keinen solchen Antrag stellen. Warum kommt der LaVo dem Ansinnen nicht nach und eröffnet ein solches Verfahren?
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