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SAPO/SO/0033

Keine Änderung der Größe, 12:49, 21. Jun. 2020
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Die Betroffenen haben kaum eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Dabei wurden seit 2000 vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien erlassen, die erst durch ein Vertragsverletzungsverfahren in Deutschland umgesetzt worden sind. Leider regelt das AGG nur das Verhalten nichtöffentlicher Stellen. Es ist überfällig, auch die öffentlichen Stellen einzubeziehen, welches Ländersache ist.
Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind zu verhindern oder zu beseitigen.
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|abstimmung=2
|wikiBenutzer=Bastian
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