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Alle Beteuerungen, nur streng zweckgebunden, anlassbezogen, bei schwersten Verbrechen unter richterlichem Vorbehalt Überwachungsmaßnahmen (auch) dieser Art durchzuführen, haben sich als null und nichtig erwiesen. Werden Daten erhoben, werden sie auch verwendet. Egal, ob dies durch einen Anlass bedingt ist. Die Beispiele sind ohne Ende vorhanden.
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|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian