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Bearbeitungen
Änderungen
→§ 7 - der Kreisparteitag
(11) Über den Kreisparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und mindestens 3 Mitgliedern des Kreisvorstandes unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.
(12) Der Kreisparteitag wählt zwei Rechnungsprüferbeschließt insbesondere über Satzung, die Beitrags- und Kassenordnung und den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes Haushalt des Kreisvorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfenKreisverbandes. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet Der Kreisparteitag wählt den Kreisvorstand, die Bewerberinnen und zu Protokoll genommen. Danach sind Bewerber auf Listen für die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassenKreistags- und Kommunalwahlen.
(13) Der Kreisparteitag beschließt insbesondere über Satzung, Beitrags- und Kassenordnung und den Haushalt des Kreisverbandes. Der Kreisparteitag wählt den Kreisvorstand, die Bewerberinnen und Bewerber auf Listen für die Kreistags- und Kommunalwahlen. (14) Der Kreisparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung.
===§ 8 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen===