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→§ 7 - der Kreisparteitag
(9) Der Kreisparteitag wählt zu Beginn ein drei- bis sechsköpfiges Tagungspräsidium. Darunter einen Versammlungsleiter, einen Wahlleiter und mindestens eine/n ProtokollantIn.
(10) Der Kreisparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Kreisvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung. Die Kreiskasse wird durch den Landesschatzmeister geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Eine Prüfung durch den Landesschatzmeister ist die Voraussetzung zur Entlastung des/der KreiskassiererIn.
(11) Über den Kreisparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und mindestens 3 Mitgliedern des Kreisvorstandes unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.